_, anlog (siehe E. 3 hiervor). Nach Begehung der Delikte versuchte er, seine Taten zu verschleiern, indem er die Geschädigten über Monate/Jahre hinweg unverfroren weiter mit geweckten Hoffnungen in die Irre führte. Der Beschuldigte schreckte nicht davor zurück, zusätzliches Leid zu verursachen, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Ins Auge springt auch das selektive Erinnerungsvermögen des Beschuldigten, der sich bezüglich G.________ beispielsweise nicht mehr an den Grund des Darlehens erinnern können wollte, wohl aber daran, dass er einen Teil des Darlehens zurückbezahlt habe.