Mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 11. Juli 2012 war er wegen Betrugs, mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern und mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 14. November 2016 wegen eines Vergehens gegen das BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge verurteilt worden. Insgesamt bleiben die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten ohne Einfluss auf das Strafmass. Die Vorstrafen wirken sich hingegen leicht straferhöhend aus.