Dem oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug vom 8. Februar 2022 lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte vorbestraft war, als er die Verstrickungsbrüche beging: Mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 11. Juli 2012 war er wegen Betrugs, mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern und mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 14. November 2016 wegen eines Vergehens gegen das BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge verurteilt worden.