21. Täterkomponenten 21.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2487 f.). Hinzu kommt der oberinstanzlich eingeholte Berichtsrapport vom 3. Februar 2022. Demnach sei der Beschuldigte in erster Linie Rentner, habe daneben aber seine Aktivitäten zu Gunsten des BA.________ in Thun-Gwatt bezüglich Strategieberatung und rechtlichem Support. Er gab an, dass er eine Rente von CHF 2'390.00 pro Monat erhalte und Schulen in Höhe von rund CHF 300'000.00 habe (pag.