So wird für einen Einschleichdiebstahl mit Deliktsbetrag von CHF 1'000.00 eine Strafe von 30 Strafeinheiten, für einen Einbruchsdiebstahl mit Deliktsbetrag von CHF 10'000.00 eine Strafe von 90 Strafeinheiten und für einen Betrug mit Deliktsbetrag von CHF 20'000.00 eine Strafe von 120 Strafeinheiten vorgeschlagen. Vorliegend schädigte der Beschuldigte durch die einzelnen Verfügungen über mit Beschlag belegte Vermögenswerte seine Gläubiger im Umfang von CHF 94'196.00, CHF 34'800.00, CHF 8'120.00 und CHF 23'137.00. Vergleichsweise mit den obigen Ausführungen scheint hierfür eine Freiheitsstrafe von 180 bzw.