Bei K.________ handelte es sich um die Sekretärin des Beschuldigten, die sich noch in der Probezeit ihrer Anstellung befand, als er – diesen Umstand gezielt ausnutzend – das erste der vier Darlehen von ihr forderte. Sie verschuldete sich in der Folge selber und es kam soweit, dass sie vom Konto ihrer Mutter ohne deren Wissen Geld abheben musste, um über die Runden zu kommen. Bei ihr griff der Beschuldigte zudem nicht zum Vorwand der ausstehenden, herauszulösenden Honorarzahlungen wie bei den anderen Geschädigten, weil K.________ als seine Sekretärin die angeblich ausstehenden Honorare hätte durchschauen können.