53 D.________ war ein sehr guter Freund des Beschuldigten, den er aus seiner Studienzeit kannte. Bei ihm ging der Beschuldigte besonders ausgeklügelt vor, indem er von ihm einen ungeraden Betrag in Fremdwährung (EUR 6'500.00) forderte, damit die Lüge nicht durchschaut wird. Dieser stellte ihm aufgrund der sehr engen Freundschaft das Geld zur Verfügung («Freund sein heisst für mich, dass man einander auch bei Problemen hilft. Wenn ein Freund mich anfragt und mir sagt, ich hätte das Geld innert 1 Woche zurück, da frage ich nicht nach», pag. 301 94 ff.).