Insgesamt bezog er innert vier Monaten CHF 152'565.15 von E.________, die die Darlehen aus purer Liebe gewährte und schlicht und ergreifend ausgenutzt wurde. Bei J.________, G.________ und D.________ handelte es sich um langjährige und enge Freunde des Beschuldigten, deren Freundschaft und Vertrauen er ausnutzte. J.________ und der Beschuldigte kannten sich beispielsweise schon aus der Gymnasialzeit, weshalb der Vertrauensbruch besonders schwer wiegt. Bezeichnend für das Vertrauen, das J.________ dem Beschuldigten entgegenbrachte, sind die aktenkundigen Textnachrichten zwischen den beiden, die im Nachgang zur Tat ausgetauscht wurden: Der Beschuldigte schaffte es, J.________ noch während