3.1 Bst. b i.V.m. 3.2 Bst. b der Weisung). Beim Kollegialgericht mit vier Laienrichtern ist gemäss Weisung ab einem Deliktsbetrag über CHF 1 Mio. Anklage zu erheben, was eine zu beantragende Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren impliziert (Ziff. 3.1 Bst. c i.V.m. 3.3 Bst. b der Weisung). Vorliegend schädigte der Beschuldigte in rund eineinhalb Jahren 9 Personen und «erwirtschaftete» einen Deliktsbetrag von CHF 623'495.15 und EUR 6'500.00. Der Schaden ist damit zwar nicht gering, jedoch auch nicht immens.