Ich fuhr in den Kreisel und bog in der zweiten Ausfahrt ab in Richtung Thun. Irgendwie kam mir danach der Gedanke, ob ich eine Fahrradfahrerin touchiert habe», vgl. Einvernahme des Beschuldigten im Unfallaufnahmeprotokoll vom … März 2021) zeigen das gleiche Muster, wie bereits bei den Betrugsvorwürfen: Der Beschuldigte wusste offensichtlich genau, was er im Kreisel gemacht hatte, konnte aber nicht dazu stehen und versteckte sich hinter einem «Gedanken», der ihm «irgendwie danach» gekommen sei (Einvernahme des Beschuldigten im Unfallaufnahmeprotokoll vom … März 2021).