nahmen zum ersten Verstrickungsbruch erfolgte. Ferner beging der Beschuldigte kürzlich ein Vergehen gegen das SVG, und zwar nach Ausfällung des erstinstanzlichen Urteils im vorliegenden Verfahren. Seine diesbezüglichen Aussagen («Ich sah im Kreisel kein Fahrzeug und auch sonst nichts. Ich fuhr in den Kreisel und bog in der zweiten Ausfahrt ab in Richtung Thun.