___ zwar vermögend war, sich aber als erfahrene Geschäftsfrau nicht wie zum Beispiel E.________ eher einfach übers Ohr würde hauen lassen, weshalb er ihr prominent das Unternehmensportrait seiner Kanzlei vorlegte und sie um ein hohes Darlehen bat. Bei G.________ kam das Unternehmensportrait aufgrund des engen Vertrauensverhältnisses nicht zum Zug, dafür verlangte er von ihm «nur» CHF 16'000.00. Bei allen Geschädigten brachte er den Vorwand mit den angeblich herauszulösenden Anwartschaften, ausser bei K.___