Für das Jahr 2008 beschaffte er sich CHF 200'000.00 von der T.________ AG in Form eines Darlehens, das er nicht zurückzahlte (pag. 1441). Für das Jahr 2009 holte er CHF 200'000.00 von C.________. Als diese zu einem zweiten Darlehen nicht bereits war, organisierte er sich ab 2010 insgesamt CHF 156'000.00 und EUR 6'500.00 von G.________, J.________, K.________ und D.________. Im Jahr 2011 erhielt er CHF 248'495.15 von H.________, E.________ und L.________. Im Jahr 2012 kamen noch CHF 7'000.00 von I.________ dazu, bevor das Gebaren des Beschuldigten bekannt wurde.