Bei der Aufnahme des ersten Darlehens von C.________ im Jahr 2008 war der Beschuldigte dann aber bereits hoffnungslos verschuldet, seine Kanzlei an renommierter Lage wurde geschlossen, er hatte bei weitem kein Einkommen mehr, welches die Auslagen deckte, wurde betrieben und die Ehescheidung mit AY.________ war vollzogen. Seit dem Wegfall des Einkommens seiner damaligen Ehefrau fehlten dem Beschuldigten offenbar jährlich rund CHF 230'000.00 (vgl. pag. 588), was er durch die Aufnahme von Darlehen zu kompensieren versuchte: Für das Jahr 2008 beschaffte er sich CHF 200'000.00 von der T._____