13.3 Argumente der Verteidigung Die Verteidigung brachte vor, der Beschuldigte habe während des Tatzeitraums lediglich mit fremden Kräften sein Geschäft am Leben erhalten wollen. Er habe nicht die Absicht gehabt, durch die Darlehen ein Erwerbseinkommen zu erlangen. Er habe daher nicht gewerbsmässig gehandelt (pag. 2678).