Hinsichtlich des zweiten Darlehens ist darauf hinzuweisen, dass die versprochenen zusätzlichen CHF 5'000.00 zwar einem Wucherzins entsprechen. I.________ musste indes lange auf die Rückzahlung warten und durch die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens ein Risiko eingehen, um den versprochenen Gesamtbetrag zu erhalten, was eine Belohnung rechtfertigte. Vor diesem Hintergrund ist ein Betrag von CHF 5'000.00 nicht abwegig. Die Behauptung des Beschuldigten, durch die Gewährung des zweiten Darlehens umgehend auch das erste zu erhalten, ist zudem geschickt und perfid.