46 12.10.4 Würdigung durch die Kammer Die Ausführungen der Vorinstanz überzeugen nicht. Sie verkennt, dass I.________ als Angestellter im AX.________ (Amt) und der Beschuldigte als AL.________(Rang) jahrelang eng zusammenarbeiteten, um das Projekt von I.________ zu entwickeln und umzusetzen. Der Beschuldigte beriet auf hohem Niveau und kostenlos. Es gab diverse Sitzungen an verschiedenen Orten. Einmal wurde I.________ an einem Anlass des Beschuldigten im Kursaal als Referent eingeladen. Erst 2011 sah I._____