Dabei spiegelte er I.________ vor, dass er das Geld nur kurzfristig brauche, um damit in Genf, evtl. im Ausland, einen Betrag von CHF 1–2 Mio. herauslösen zu können. I.________ übergab dem Beschuldigten in der Folge CHF 3'000.00. Im Juni 2012 bat der Beschuldigte I.________ unter dem gleichen Vorwand erneut