12.9.4 Würdigung durch die Kammer Es kann vollumfänglich auf die überzeugenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2476 f.). Als zusätzliches Element ist anzufügen, dass der Beschuldigte den benötigten Betrag in EUR forderte, was in diesem Kontext zwischen zwei Schweizern ungewöhnlich war und daher die Geschichte des Beschuldigten als mit realem Hintergrund erscheinen liess. Ebenfalls raffiniert war sein Vorgehen, L.________ zu ködern, indem er ihm sagte, er habe ihm etwas Wichtiges mitzuteilen, ihn alsdann abholte und angab, er sei in Not, wobei er beim Einsteigen von L.__