): - Am 23. November 2011 bat er ihn um einen Betrag von EUR 57'000.00, wobei er ihm unter Vorlage eines Aktendossiers vorspiegelte, dass ein ausstehendes und durch die Terroranschläge des 11. September 2001 in Amerika blockiertes sehr grosses Honorarguthaben aus seiner Beratertätigkeit endlich auf einer Bank in Genf für ihn zur Auszahlung bereitliegen würde, er das Darlehen aber für die Auslösung des Honorarguthabens dringend benötige. Am Folgetag meldete sich der Beschuldigte erneut bei L.________, bat um das Darlehen und gab an, seine Zukunft liege quasi in den Händen von L.________.