42 12.8.4 Würdigung durch die Kammer Es kann vollumfänglich auf die überzeugenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2450 f.). Der Beschuldigte zog nach dem zufälligen Treffen mit E.________ alle Register und «brachte ihr regelrecht den Schmus». Die zeitliche Abfolge bis zum ersten Darlehen, das nur rund einen Monat nach dem Treffen gewährt wurde, belegt das berechnete Handeln des Beschuldigten. Den grossen Ausstand verknüpfte er mit 9/11, wobei der Untergang der P.________ AG gemäss W.________