___ eine Zahlung von CHF 1.2 Mio. vorgespiegelt, womit er alle in einem allfälligen Betreibungsregisterauszug aufgelisteten Schulden hätte begleichen können. H.________ habe auch gesagt, für ihn sei verständlich gewesen, dass sich der Beschuldigte in einem finanziellen Engpass befinde. Da H.________ auch vom Mandat des Beschuldigten bei der AU.________ (Schule) gewusst habe, hätten bei ihm keine Zweifel aufkommen müssen. Zudem habe er gewusst, dass der Beschuldigte zahlkräftige Kunden habe, und habe daher davon ausgehen können, dass dieser die Darlehen zurückzahlen könne.