12.7.2 Argumente der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ stimmte den Erwägungen der Vorinstanz zu. H.________ habe um die schlechte finanzielle Lage des Beschuldigten gewusst. Zudem sei es leichtsinnig, Geld zu leihen an ein Unternehmen, das für die Bezahlung von Löhnen Geld aufnehmen müsse. Der Freispruch sei daher zu bestätigen (pag. 2677).