12.5.4 Würdigung durch die Kammer Die Erwägungen der Vorinstanz überzeugen; auf sie wird verwiesen (pag. 2427 ff.). Der Beschuldigte hat gezielt das Subordinationsverhältnis zu K.________ ausgenutzt und jeweils eindringlich und mit Nachdruck auf sie eingeredet, wenn sie einen Rückzieher machen wollte («Er hat mich täglich motiviert und er konnte mich immer wieder überzeugen, noch etwas durchzuhalten», pag. 337 Z. 162 f.; «Er hat mir das so überzeugend erzählt und ich habe ihm geglaubt», pag. 336 Z. 105). Die Geschichte mit der Erbschaft