Beim ersten Darlehen habe kein Abhängigkeitsverhältnis bestanden, da es merkwürdig sei, wenn bereits nach 1.5 Monaten nach Geld gefragt werde. K.________ hätte daher wissen müssen, wie schlecht es um die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten stehe, und hätte entsprechend kündigen können. Sie habe in diesem Zeitpunkt noch kaum Arbeitskraft oder Geld investiert gehabt. Kündigen wäre sinnvoller gewesen, als angestellt zu bleiben. Es sei lebensfremd, trotz Wissen um die Schuldenlage des Kreditors mehrere Darlehen zu gewähren, ohne irgendeine Sicherheit zu verlangen.