Ob seine Geschichte mit der Erbschaft wahr gewesen sei, habe sie nicht überprüfen können, zumal der Beschuldigte ihr zeitliche Dringlichkeit vorgetäuscht habe. Schliesslich habe der Beschuldigte K.________ unter einen Erwartungs- und Gewissensdruck gesetzt, indem er ihr gesagt habe, die Neuorganisation der Praxis sei von der Gewährung des Darlehens abhängig. Zwar werfe Fragen auf, dass der Beschuldigte von ihr trotz fehlender Rückzahlung mehrere Darlehen erhalten habe. Der Beschuldigte habe jedoch überzeugend auftreten können, K.___