___ aus, sondern betrieb auch einen erheblichen Aufwand, um die Tat im Nachgang zu verschleiern. Sein Verhalten drängt auch beim dritten Darlehen jede Fahrlässigkeit von J.________ in den Hintergrund. Es kann nicht als leichtfertig bezeichnet werden, wenn J.________ einem Freund in Not, den er schon seit Jahrzehnten kannte, nach zwei nicht zurückbezahlten Darlehen immer noch nicht misstraute, zumal im Zeitpunkt der Gewährung des dritten Darlehens die Rückzahlungsfrist für das zweite Darlehen immer noch nicht abgelaufen war.