Vor dem dritten Darlehen benötigte der Beschuldigte GBP 30'000.00 bzw. CHF 47'000.00, besser CHF 50'000.00 (pag. 2085). Die ausländische Währung und die ungerade Zahl waren ungewöhnlich, suggerierten einen klar definierten Ausstand und deuteten auf einen reellen Hintergrund hin. Der Telefonnotiz ist zu entnehmen, dass J.________ ohne zu zögern gewillt war, noch einmal zu helfen. Der Beschuldigte gab ferner bekannt, dass er J.________ CHF 120'000.00 garantieren könne. Er habe sich extra noch rückversichert (pag. 2085). Weiter bedankte er sich und teilte mit, es wäre schön, wenn heute al-