Gemäss diesem Grundsatz ist vorliegend Arglist auch bei der dritten Darlehensgewährung gegeben. Der Beschuldigte nutzte das jahrzehntelange Vertrauensverhältnis und die Freundschaft zwischen ihm und J.________ schamlos aus. Er war der oberste auf der Gästeliste von J.________, welcher mit der entsprechenden Nachricht gleichsam Tür und Tor zu den Darlehen öffnete. Der Beschuldigte als renommierter Medienrechtler mit Praxis am AS.________ (Platz), AC.________- Präsident, AL.________(Rang) und Ehemann einer AN.________(Funktion) war für J.________ offensichtlich über jeden Zweifel erhaben.