Nachdem der erste Betrag nicht zurückbezahlt worden sei, habe der Beschuldigte die weiteren Darlehen mit dem ersten verknüpft. Der Meccano sei gezielt eingesetzt worden und mache das Vorgehen arglistig (Urteil des Bundesgerichts 6B_1081/2019 vom 15. Mai 2019 E. 1.5.1). Der Beschuldigte habe sich daher bei allen drei Darlehen des Betrugs schuldig gemacht (pag. 2685).