__ hätten die Erklärungen des Beschuldigten stutzig machen müssen. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso der Beschuldigte eine Zahlung habe leisten müssen, um einen hohen Geldbetrag von CHF 1.4 Millionen herauszulösen. Als der Beschuldigte sodann auch noch eine Nachkalkulation geltend gemacht habe, hätte J.________ nähere Erkundigungen anstellen müssen. Falls der Beschuldigte nämlich tatsächlich eine Depotleistung hätte zahlen müssen, hätte er den benötigten Betrag von