jeweils zur Bank begleitet habe. J.________ habe den Beschuldigten zudem als Wunschgast zu seinem Pensionierungsessen eingeladen und alles weise auf ein Darlehen unter guten Freunden hin. Vor dem Hintergrund des herauslösbaren Millionenbetrags habe ihn auch die versprochene Rückzahlung innert wenigen Tagen nicht misstrauisch machen müssen. Zudem habe der Beschuldigte das erste Darlehen mit der Gewährung des zweiten Darlehens verknüpft, wobei seine Begründung, wonach etwas mit dem Währungsumtausch nicht geklappt habe, nicht von Vornherein abwegig gewesen sei (pag. 2468 f.).