Auf der anschliessenden gemeinsamen Fahrt zur AQ.________ AG (Bank) fragte der Beschuldigte J.________, ob die Darlehenssumme nicht erhöht werden könne, worauf J.________ ihm gegen Quittung CHF 40'000.00 aushändigte. Gemäss Quittung hätte das Geld zuzüglich Zins bis zum 3. November 2010 zurückbezahlt werden sollen. - Nachdem die Rückzahlungsfrist unbenutzt verstrichen war, fragte J.______