29 listig wie derjenige, der gefälschte Unterlagen vorlege. Zudem habe der Beschuldigte G.________ durch das Vortäuschen von Dringlichkeit von weiteren Abklärungen abgehalten. Er habe das Darlehen auch nur für ein paar Tage verlangt, und das für nur so kurz, dass sich G.________ gedacht habe, wenn er das Geld innert so kurzer Zeit zurückerhalte, müsse er nicht extra aufs Betreibungsamt und einen Betreibungsregisterauszug einholen. Die Täuschung sei denn auch gelungen. Dass G._____