das Darlehen mit seiner Frau besprochen habe, sei zu erwarten gewesen, da es sich bei einem Betrag von CHF 16'000.00 immerhin um rund zwei Monatsgehälter einer normalverdienenden Person gehandelt habe. Der Beschuldigte sei zudem geschickt vorgegangen, indem er am Abend vor der Darlehensanfrage bei G.________ zu Hause beim Abendessen gewesen sei, quasi um die Freundschaft zu bestärken. Die Übergabe sei dann ebenfalls bei einer Tasse Kaffee erfolgt. Vor dem Hintergrund des angeblich sofort herauslösbaren Millionenbetrags habe G.________ auch die versprochene Rückzahlung innert wenigen Tagen nicht misstrauisch machen müssen (pag.