28 bungsregisterauszugs habe aufgrund der bestehenden Freundschaft nicht erwartet werden können und hätte ohnehin nichts geändert, da der Beschuldigte mit dem in Aussicht gestellten Millionenbetrag alle Schulden hätte bezahlen können. Dass G.________ das Darlehen mit seiner Frau besprochen habe, sei zu erwarten gewesen, da es sich bei einem Betrag von CHF 16'000.00 immerhin um rund zwei Monatsgehälter einer normalverdienenden Person gehandelt habe.