26 meinnützigen Stiftung implizierte aus Sicht von C.________ überdies, dass er ein «guter Mensch» sei. AO.________ – der zwar keinen Einblick in die Finanzen des Beschuldigten hatte, ihn sehr wohl aber als Person kannte – sicherte C.________ auf deren Nachfrage ausdrücklich zu, dass sie dem Beschuldigten vertrauen könne. Im Weiteren gab der Beschuldigte C.________ ein (nicht mehr aktuelles) Unternehmensportrait seiner Kanzlei ab, gemäss welchem sich das Unternehmen durch «hohes fachliches Wissen und breite Erfahrung» auszeichne (pag.