Es habe keine berechtigte Hoffnung gegeben, dass das Darlehen jemals zurückbezahlt werde. Beim zweiten Mal habe er ihr von einem neuen Geschäftszweig in AK.________(Ort) erzählt, wodurch sich C.________ dann aber nicht zu einem zweiten Darlehen habe bewegen lassen. Das Konzept der Opfermitverantwortung sei nicht dazu gedacht, bekannte Betrugsmaschen zu schützen. So seien beispielsweise auch nigerianische Betrügermails strafbar. Die Anwendungsfälle von Opfermitverantwortung in der Rechtsprechung beträfen denn auch meist nur Personen aus der Finanzbranche. Arglist sei gegeben, wenn schon nur ein Element der Arglist bejaht werde.