12.2.3 Argumente der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft brachte vor, C.________ habe den Beschuldigten schon lange gekannt. Dieser habe sie auf seine Kanzlei verwiesen und ihr das Unternehmensportrait gezeigt. Er habe ihr ganz offensichtlich etwas vorgespiegelt, was es so nicht mehr gegeben habe, damit sie den Eindruck gewinne, er könne das Darlehen zurückzahlen. Seine Schulden habe er ihr verschwiegen und er habe sie dadurch über seine Bonität getäuscht. Es habe keine berechtigte Hoffnung gegeben, dass das Darlehen jemals zurückbezahlt werde.