25 bekräftigen können, weshalb C.________ hätte misstrauisch werden müssen. Sie habe wieder keinen Betreibungsregisterauszug verlangt, obwohl der Beschuldigte sich offenbar auch nach einem Jahr noch in einem finanziellen Engpass befunden habe. Das Darlehen sei daher leichtfertig gewesen und es habe ein Freispruch zu erfolgen (pag. 2676).