Das Gleiche gelte für den versuchten Betrug. Der Beschuldigte habe auch nach einem Jahr das erste Darlehen noch nicht zurückbezahlt gehabt. Zudem sei er nur deshalb an C.________ gelangt, weil diese schon vorher grundlegendste Vorsichtsmassnahmen missachtet habe. Der Beschuldigte habe seine Angaben nicht