310 Z. 177 f.). C.________ habe ausgesagt, es habe ihr Angst gemacht, wieso es so viel gewesen sei (pag. 310 Z. 181 f.). Er habe ihr gegenüber nicht näher erläutert, wie er in 3.5 Monaten wieder so viel Geld erhältlich machen wolle (pag. 311 Z. 237). Er habe ihr auch keine Unterlagen vorgelegt (pag. 312 Z. 257). Sie habe keine Sicherheiten verlangt, was sie nach eigenen Angaben hätte tun müssen (pag. 312 Z. 265 f.). Trotz ihres unguten Gefühls habe sie somit sämtliche Vorsichtsmassnahmen in den Wind geschlagen und nicht einmal gefragt, für was der Beschuldigte das Geld brauche.