12.2.2 Argumente der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ argumentierte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung, der Beschuldigte habe C.________ erst 2006 kennengelernt (pag. 306 Z. 42) und zudem nur geschäftlich gekannt, als er sie um Geld gefragt habe (pag. 306 Z. 53 f.). Sie habe selber zugegeben, dass sie den Beschuldigten schon zu wenig gekannt habe (pag. 308 Z. 120 f.). Diese Umstände hätten aufhorchen lassen müssen. Der Beschuldigte habe ihr auch nicht gesagt, wieso er Geld brauche, und habe sogleich einen hohen Betrag verlangt (pag. 310 Z. 177 f.).