22 Ein arglisttypisches Unrechtselement ist das bewusste und gezielte Ausnützen von Vulnerabilitäten (nicht von Leichtsinn). In diesem Umfang legitimiert die Schutzbedürftigkeit des Getäuschten den staatlichen Strafanspruch auch im Fall von plumpen Täuschungen. Dies entspricht einer weit zurückreichenden Rechtsprechung: