Er wollte dies auch nicht. In diesem Zusammenhang ist ferner erwiesen, dass der Beschuldigte die Darlehensgeber nicht über seine finanzielle Situation aufgeklärt hat, ansonsten er kein Darlehen erhalten hätte. Niemand gibt einem hoffnungslos Überschuldeten, der keine Aussicht auf Sanierung hat, ein Darlehen. Die anderslautenden Aussagen des Beschuldigten sind nicht glaubhaft und geben Zeugnis von seinem taktischen, bewussten Aussageverhalten.