Die weiteren Schlussfolgerungen der Vorinstanz teilt die Kammer wiederum vollumfänglich (pag. 2399 f.): Was mit dem Geld effektiv bezahlt wurde, bleibt ein Rätsel. Da der Schuldenberg des Beschuldigten aber stetig anwuchs, kann die Rückzahlung bedeutender Schuldbeträge ausgeschlossen werden. Sicher ist auch, dass der Beschuldigte mit dem Geld nicht Honorare «herauslöste», denn, dass er die angeblichen ausgebliebenen Honorare erhalten hätte, verneinte er selber. Wohin die Darlehen