Betreffend Luxusleben sei angemerkt, dass der Beschuldigte sicher kein bescheidenes Leben geführt hat, wovon bereits seine regelmässigen Wochenendaufenthalte in mondänen Orten im Berner Oberland zeugen. Weiter ist erstellt, dass die Kanzlei des Beschuldigten seit Jahren erhebliche Verluste zeitigte, demnach nicht rentierte und gleichwohl monatliche Kosten (Personal, Büromiete etc.) generierte, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftes getragen werden mussten. Es ist demnach naheliegend, was der Beschuldigte mit dem Geld gemacht hat. Die weiteren Schlussfolgerungen der Vorinstanz teilt die Kammer wiederum vollumfänglich (pag.