Der Beschuldigte betonte in mehreren Einvernahmen, er habe sich mit den erhaltenen Geldern kein Luxusleben geleistet, habe keine teuren Hobbys oder Freizeitbeschäftigungen. Ob dies tatsächlich vollumfänglich zutrifft, lässt sich aufgrund der vielen Barbezüge nicht abschliessen beurteilen, denn es ist offen, wohin das Bargeld geflossen ist. Auf die Fragen, was er mit dem Geld gemacht habe, konnte oder wollte der Beschuldigte keine konkreten Antworten geben. Seine Aussagen lauteten jeweils dahingehend, dass er dies nicht sagen könne, er aber wohl das bezahlt habe, was angestanden habe.