Sind aber Teile der Einkünfte – entgegen der Aussagen des Beschuldigten – nicht in die laufenden Ausgaben der Firma des Beschuldigten geflossen (was aufgrund von deren Höhe zumindest teilweise angenommen werden muss), so wurden sie jedenfalls unbestrittenermassen auch nicht dafür genutzt, die Darlehen zurückzuzahlen. Wohin die umfangreichen Einkünfte, welche der Beschuldigte zwischen 2008 und 2012 grösstenteils in bar abhob, flossen, konnte bisher nicht geklärt werden, kann aber offengelassen werden, denn fest steht, dass der Beschuldigte diese nicht nutzte, um die hier behandelten Darlehen zurückzuzahlen.