Diesbezüglich ist evident, dass der Beschuldigte sicher nicht zahllose, nicht fruchtende Besuche bei einer Bank in Genf gemacht hat, um mittels Vorauszahlung zu einer grossen Auszahlung zu gelangen. Mit anderen Worten ist klar, dass der Beschuldigte jedes Mal, wenn er den Gläubigern geschrieben hat, er sei in Genf gewesen, es habe alles geklappt, das Geld komme, respektive die FINMA habe grünes Licht zur Auszahlung der Forderung gegeben, die Auszahlung erfolge etc., gelogen hat. Schliesslich belegt eine Neunerprobe, dass die angebliche Forderung gegenüber AA.________ in sechsoder siebenstelliger Höhe nie existiert hat.